Plattform-Betreiber haften für Datenlecks - OLG München stärkt Nutzerrechte
Autor: Werner Pluta
Zusammenfassung
Das OLG München hat entschieden, dass Plattform-Betreiber wie Meta für Sicherheitslücken beim Massenabgriff von Nutzerdaten haften müssen. Damit werden die Rechte der Nutzer gegenüber Datenkraken gestärkt. Endlich mal ein Urteil, das nicht nach dem üblichen Lobbyisten-Gelaber klingt.
In einem Urteil gegen die Facebook-Mutter Meta hat das OLG München betont, dass Plattformbetreiber für Sicherheitslücken beim Massenabgriff von Daten haften.
Quelle: www.heise.de